Spielbetrieb bis auf weiteres ausgesetzt
Aufgrund aktueller Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden ist bereits jetzt abzusehen, dass auch nach Ablauf der bisherigen Spielbetriebs-Aussetzung aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virusnoch nicht wieder Fußball gespielt werden kann. Vor diesem Hintergrund wird der Amateurfußball-Spielbetrieb in Baden-Württemberg und – vorbehaltlich der Entscheidungen der jeweils zuständigen Verbände – voraussichtlich auch im übrigen Bundesgebiet bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen.
Derzeit ruht der Fußball-Spielbetrieb in Deutschland auf allen Ebenen; auch ein geregelter Trainingsbetrieb ist nicht möglich. In Baden-Württemberg wurde das Fußballspielen zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Die zeitliche Befristung auf unbestimmte Zeit zu verlängern ist nun erforderlich, weil derzeit keine verlässlichen Prognosen zur Möglichkeit Sportveranstaltungen durchzuführen möglich sind. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist im Hinblick auf den Amateurfußball eindeutig formuliert und für die Fußballverbände bindend.
Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben. Auf dieses einheitliche Vorgehen haben sich die drei Fußballverbände in Baden-Württemberg verständigt. „Wir sind davon überzeugt, dass der organisierte Fußball selbstverständlich seinen Beitrag leisten und insofern alles unterlassen muss, was ein Ansteigen der Infektionszahlen begünstigt. Gleichzeitig sind wir uns der Verantwortung für unsere rund 3.500 Vereine und 1,1 Mio. Mitglieder in Baden-Württemberg absolut bewusst “, sagt Matthias Schöck, Präsident des Württembergischen Fußballverbandes.
Darüber hinaus wird im Dialog mit den Landesbehörden, den Fachleuten für den Spielbetrieb und den Vereinen mit Hochdruck an verschiedenen Szenarien für eine Weiterführung der Spielzeit gearbeitet. Aber auch Überlegungen, die Saison aufgrund einer länger andauernden Infektionslage und entsprechender behördlicher Verordnungen abbrechen zu müssen, spielen eine Rolle. Endgültige Antworten zu geben, ist aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie derzeit nicht möglich. Dies betrifft insbesondere den von einigen Vereinen vorgebrachten Wunsch, die Saison vorzeitig zu beenden. Für eine derartige Entscheidung ist es nach übereinstimmender Auffassung der Verbände noch zu früh.
Die genannten Regelungen gelten aufgrund der gleich lautenden Beschlussfassungen der drei baden-württembergischen Fußballverbände auch für den Spielbetrieb der Oberliga Baden-Württemberg.
Quelle: WFV