Ab heute gelten neue Bestimmungen der CoronaVO Sport: Bis einschließlich 31. Oktober 2020 sind Veranstaltungen mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern erlaubt.

Das freut uns natürlich, es stellt die Vereine allerdings auch vor große Herausforderungen, da die übrigen Regelungen der Verordnung weiterhin gelten. Unter anderem die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands und die Dokumentationspflicht.

Letztere sorgt insbesondere bei hohem Zuschauerandrang für Wartezeiten. Deshalb gibt es bei den Heimspielen mehrere Möglichkeiten, die Personendaten zu erfassen.

Wir empfehlen bequem den Datenerhebungsbogen (siehe unten) zu Hause ausdrucken, am Eingang mit der Uhrzeit versehen und abgeben.

Datenerhebung-TSV