Corona-Warnstufe: 3G für Sport im Freien, 3G+ für Innenräume

Am morgigen Mittwoch, 3. November 2021, tritt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe in Kraft. Auslöser ist die Anzahl von COVID-19-Patient*innen in den Intensivstationen – den heutigen Dienstag miteingeschlossen liegt sie seit zwei Werktagen über dem Schwellenwert von 250. In Baden-Württemberg verschärfen sich deshalb ab morgen die Regeln für nicht-immunisierte, d.h. weder genesene noch geimpfte Personen.

Was gilt für Sport im Freien sowie Innenräume?

Während Sport im Freien in der Basisstufe noch ohne 3G-Nachweis erlaubt war, ist ein solcher in der Warnstufe erforderlich – auch im Training. D.h. Sportler*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen etc. müssen genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein Schnelltest in der Warnstufe ausreichend ist. Dieser kann nach wie vor unter Aufsicht eines Vereinsvertreters als Selbsttest vor Ort durchgeführt werden.

Für den Sport in geschlossenen Räumen sowie die Nutzung von Innenräumen wie der Kabine gibt es weitere Verschärfungen. In der Warnstufe ist nun ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h., Personen müssen genesen, geimpft oder mit einem negativen PCR-Test ausgestattet sein, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter*innen. Diese ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich.

Auch den Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände in der Warnstufe nur nach Vorlage ihres Impf.- und Genesenenstatus gestattet. Nicht immunisierte Besucher müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Wir bitten, diesen Nachweis bereitzuhalten, um die Wartezeiten am Eingang überschaubar zu halten. Die Heimvereine sind als Ausrichter laut Corona-Verordnung verpflichtet, entsprechende Einlasskontrollen durchzuführen.